Großraum- und Schwertransporte
Da in unserem Fachbereich überwiegend Teilzeitkräfte beschäftigt sind, vereinbaren Sie bitte bei persönlicher Vorsprache einen Termin!
Allgemeine Emailadresse: schwertransporte@lra-ebe.de
Allgemeine Faxnummer: 08092/823-310
Erteilung von Einzel- oder Dauererlaubnissen gemäß § 29 Abs. 3 StVO zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten.
Erteilung von Einzel- oder Dauerausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 5 und § 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
Bei den Genehmigungen für landwirtschaftliche Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind zum 01.01.2020 Änderungen in Kraft getreten. Diese Änderungen sind als Anlage unter der Überschrift "Weitere Informationen" enthalten.
- Antragstellung erfolgt in der Regel online über das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwerverkehr (VEMAGS) unter www.vemags.de
- Fahrzeugschein oder Betriebserlaubnis
- nur bei Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO:
Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO. Diese ist bei der Regierung der Oberpfalz unter der Faxnummer 0941/5680169 oder per E-Mail: AG70@reg-opf.bayern.de zu beantragen.
Einzelerlaubnis | zwischen 40,00 € und 300,00 € |
Dauererlaubnis | zwischen 250,00 € und 1.000,00 € |
Die Gebühren berechnen sich über den bundeseinheitlichen Gebührenrechner.
Wir weisen darauf hin, dass eine Antragstellung außerhalb von VEMAGS mit höheren Gebühren verbunden ist!
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 564 | 08092 823 9564 | U.39 | martina.demmel@lra-ebe.de |
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08092 823 564 | 08092 823 9564 | U.39 | elfi.glasl@lra-ebe.de |