Tierseuchenrecht

Allgemeine Informationen des Veterinäramtes

Das Tierseuchenrecht untergliedert sich in

  • Tierseuchenbekämpfung
  • Tierische Nebenprodukte
  • Tier- und Warenverkehr.

    Ziel der Tierseuchenbekämpfung ist es, eine anzeigenpflichtige Tierseuche oder eine auf den Menschen übertragbare Erkrankung (Zoonose) rasch und effektiv an einer weiteren Ausbreitung zu hindern und schließlich wieder einzudämmen. Dabei arbeiten wir eng mit den praktizierenden Tierärzten zusammen.

    Dem Veterinäramt obliegt die Organisation und fachliche Mitwirkung bei staatlich angeordneten Seuchenbekämpfungsverfahren.
    Im Fall von Beihilfe-, Zuschuss- und Entschädigungsfragen beraten wir betroffene Tierhalter und prüfen die Anträge vor Weiterleitung an die Bayerische Tierseuchenkasse auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

    Wichtiger HINWEIS:

    Wer Rinder, Schweine, Schafe , Ziegen , Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner oder Wachteln halten will, hat seinen Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der gehaltenen Tiere, Ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen. Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen (siehe Anmeldeformular Nutztierhaltung bei Downloads/Formulare).
    Zusätzlich muss der Betrieb beim zuständigen Landwirtschaftsamt angezeigt und eine Betriebsnummer beantragt werden (siehe Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer bei Downloads/Formulare).

    Dies gilt audrücklich für alle Tierhalter, egal ob Hobbyhaltung oder Neben-bzw. Haupterwerb.


    Zur Verhinderung einer Einschleppung oder Weiterverbreitung von Tierseuchen überwacht das Veterinäramt den nationalen, innergemeinschaftlichen und Drittlandverkehr mit Tieren, Samen, Embyronen und Erzeugnissen tierischer Herkunft. Dazu gehört u.a. die Kontrolle der Tiere auf Seuchenfreiheit und die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen sowie die Benachrichtigung der Überwachungsbehörden des jeweiligen Bestimmungsortes. Dies sind gebührenpflichtige Tätigkeiten.

    Mit Hilfe verschiedener Datenbanken wird der Weg von Tieren und Waren überwacht. Damit können beim Auftreten von Tierseuchen mögliche Ansteckungswege nachverfolgt und betroffene Betriebe schneller ermittelt und gewarnt werden.

    Im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen (Kontrollen im Rahmen von Cross Compliance bzw. Kontrollen aufgrund Beschwerden oder sonstiger Hinweise) in landwirtschaftlichen Betrieben, Hobbyhaltungen und bei Viehhändlern wird die Verordnungskonforme Kennzeichnung von Rindern, Schweinen , Schafen und Ziegen überwacht.
    Das Fachrecht gilt auch für Hobbyhalter, die keine Prämienempfänger sind.

    Um eine ordnungsgemäße Entsorgung verendeter Tiere, von Tierkörperteilen und Erzeugnissen tierischer Herkunft sicherzustellen, überwacht das Veterinäramt die Beseitigung bzw. Verarbeitung dieser sog. Tierischen Nebenprodukte. In diesem Rahmen werden z..B. Biogasanlagen begutachtet, Betreiber derartiger Anlagen – oder Bürger, die es werden wollen- beraten und Stellungnahmen abgegeben.
    Hersteller von Katzen- und Hundefutter , die tierische Nebenprodukte verarbeiten, unterliegen ebenso der Zulassungspflicht wie z.B. technische Anlagen, Zwischenbehandlungs- und Lagerbetriebe.

    Beförderer tierischer Nebenprodukte müssen sich registrieren lassen.

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