Berichtigung der Fahrzeugpapiere wegen Namensänderung
Die Fahrzeugpapiere müssen ständig den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Eine Änderung des Namens, z. B. wegen Eheschließung ist deshalb der Zulassungsbehörde unverzüglich zu melden.
- geänderter Personalausweis oder Reisepass oder Heiratsurkunde
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU
12,00 bis 25,30 € je nach Aufwand
Landratsamt Ebersberg
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Öffnungszeiten
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr
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