Verlängerung von Fahrerlaubnisklassen
Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E, CE79, C und CE bzw. der Klasse 2, sowie D1, D1E, D und DE (ehem. KOM) sind die unten angegebenen Unterlagen erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass auch die Klasse 2 und bei der alten Klasse 3 die beinhaltete Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 auf den alten Führerscheinen, bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet ist. Eine zeitgerechte Verlängerung kann nur sichergestellt werden, wenn sie ihren Antrag rechtzeitig stellen (mindestens vier Wochen vor Ablauf). Eine Antragstellung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen.
Eine Verlängerung ist auch nach Ablauf der Klasse nicht mehr möglich. Eine Neuerteilung ist ohne das Ablegen einer erneuten Befähigungsprüfung nur möglich, wenn Nachweis über ausreichend Fahrpraxis nachgewiesen werden kann. Hierzu können Sie das unter "weitere Informationen" zum Download bereitgestellte Formblatt "Bescheinigung_Fahrpraxis_C-D" verwenden.
Persönliche Vorsprache:
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da im Zuge der Verlängerung ein neuer Kartenführerschein ausgestellt werden muss, der Ihre Unterschrift beinhaltet. Diese muss bereits bei Antragstellung geleistet werden.
- Antragsformular
- aktueller Führerschein
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Anschrift/ Wohnort
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
- Augenärztliches Zeugnis bzw. Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
Zusätzliche Unterlagen bei den Klassen D1, D1E, D und DE:
- erweitertes Führungszeugnis für die Behörde (nach Belegart "OE", im Rathaus zu beantragen)
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (nach §11 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FeV) oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (erforderlich nach Vollendung des 50. Lebensjahres, nicht älter als ein Jahr)
Hinweis:
Die Gültigkeit der C- und D-Klassen werden jeweils um fünf Jahre ab Ablaufdatum verlängert.
Sollten Sie die Ablauffrist verstreichen lassen, sind Fahrpraxisnachweise erforderlich. Kann keine Fahrpraxis nachgewiesen werden, ist eine erneute Befähigungsprüfung für die abgelaufenen Klassen erforderlich.
- 38,80 Euro
-
Für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 durch Vorlage einer Bescheinigung nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz in den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN):
- 32,50 € (bei Direktversand nach Hause)
- 37,90 € (bei Abholung im Landratsamt Ebersberg) - 5,-- Direktversand
Dauer:
- 2 - 4 Wochen, falls alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und keine Eintragungen im Fahrerlaubnisregister vorhanden sind
Landratsamt Ebersberg
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr