Für die Bildung der Vergleichsfaktoren wurde bisher das Rechenmodell für Wohnhäuser (Einzelhäuser sowie Doppelhaushälften und Reihenendhäuser) ausgearbeitet. Die vorhandenen Daten sind noch nicht abschließend analysiert.
Die Absicht, die Vergleichsfaktoren zum 01.01.2023 festzulegen, konnte aufgrund zusätzlich notwendig gewordener Ermittlungen nicht verwirklicht werden.
Es ist beabsichtigt, Vergleichsfaktoren für Einzelhäuser (EFH) und Doppelhaushälften+Reihenhäuser zum Stichtag 01.01.2024 festzulegen. Vor Herbst 2024 können diese jedoch nicht veröffentlicht werden.
Für Reihenmittelhäuser wird es aufgrund der Datenlage voraussichtlich keine Vergleichsfaktoren geben.
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