Aufgrund des Onlinezugangsgesetzes kann der Antrag auf Wertermittlung auch über das BayernPortal gestellt werden.
https://www.freistaat.bayern/dokumente/onlineverfahren/601180797893?plz=83550&behoerde=77441919544&gemeinde=819191171669
- amtlich-beglaubigter Lageplan
- aktueller Grundbuchauszug
- bei bebauten Grundstücken: Baupläne der Gebäude, ggf. Mietverträge
weitere Unterlagen können bei der Geschäftsstelle (Frau Kraußer / Frau Stahhuber) erfragt werden
Die Gebühren berechnen sich nach § 15 Bayer. GutachterausschussV:
Bei Wertgutachten ist die Gebühr in der Regel wertabhängig und beträgt ab 01.07.2022
bei einem ermitteltem Wert
bis 200.000 €: 2450,00 €,
bis 300.000 €: 2600,00 €
bis 400.000 €: 2700,00 €
bis 500.000 €: 2800,00 €
bis 1.000.000 €: 1800,00 € zuzüglich 2 v.T. des Wertes
Hinzu kommen die Gebühren für jeden herangezogenen Vergleichswert entspr. Kostenverzeichnis zum Kostengesetz sowie
Auslagen für Schreibarbeiten, Fahrtkosten, Kopien, Lichtbildanfertigungen und ggf. Einholung Grundbuchauszug
Baugesetzbuch i.V.m. Gutachterausschussverordnung,
Immobilienwertermittlungsverordnung
in der jeweils geltenden Fassung
Bauamt
Eichthalstraße 5
85560
Ebersberg
+49 8092 823 0
08092 823 360
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