Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung ist verpflichtend für alle Schulanfänger und umfasst eine Seh-, Hör- und Sprachprüfung sowie ein Motorik-Screening durch die Fachkräfte der Sozialmedizin (siehe Ansprechpartner).

Die Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Feststellung des Gesundheits- und Entwicklungsstandes Ihres Kindes. Bei Entwicklungsverzögerungen und gesundheitlichen Störungen erfolgt eine Beratung über mögliche Förder- und Therapiemaßnahmen.

Bayernweit findet eine statistische Erfassung des Gesundheitszustands und der bisherigen Vorsorgemaßnahmen (U-Untersuchungen, Impfungen) aller Einschulkinder zur jährlichen Gesundheitsberichterstattung statt. Diese dient als Grundlage für gesundheitspolitische Empfehlungen. Dafür werden die erhobenen Daten anonym (ohne Namen und Anschrift) ausgewertet. Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie auf der Homepage unter „Hinweise nach EU-DSGVO“ abrufen.

Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist für alle schulpflichtigen Kinder Pflicht nach Art. 12 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG) und die Artikel 37 und 80 des bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesens (BayEUG). Die Vorlage vorhandener Impfausweise/Impfbescheinigungen ist nach Art. 12 Absatz 3 Satz 5 (GDG) ebenso verpflichtend. Alle Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Schulpflichtig für das Schuljahr 2025/26 sind alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 geboren sind. Der Schule muss die Bescheinigung über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung bis zum Schulbeginn vorgelegt werden.

Durch den Einschulungskorridor, in den vom 01.07.2019 bis 30.09.2019 geborene Kinder fallen, kann durch die Eltern eine Einschulung auf September 2026 verschoben werden. Dazu müssen die Sorgeberechtigten dies schriftlich der Schule mitteilen. Die Schuleingangsuntersuchung ist aber für 2024/25 vorgesehen.

Der erste Teil ist ein Schuleingangsscreening mit Seh-, Hör-, Sprach- und Motoriktest bei einer Fachkraft der Sozialmedizin. Dabei wird auch überprüft, ob die Vorsorgeuntersuchung U9 durchgeführt wurde. Wurde diese nicht gemacht und kann auch nicht nachgeholt werden, schließt sich ein zweiter Teil an. Es muss dann eine schulärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt folgen.

Fachkräfte der Sozialmedizin des Gesundheitsamtes (Krankenschwerstern/Kinderkrankenschwestern) kommen an einem mit der Kindergartenleitung vereinbarten Termin in den Kindergarten Ihres Kindes. Dort findet die Untersuchung statt.

Besucht Ihr Kind keinen Kindergarten im Landkreis Ebersberg oder sind Sie gerade zugezogen, setzen Sie sich bitte mit dem Gesundheitsamt in Verbindung um dort einen Termin zu vereinbaren.

Der Zeitraum der Untersuchungen im Kindergarten beginnt im Herbst vor der Einschulung und zieht sich bis ins Frühjahr. Im Gesundheitsamt ist eine Schuleingangsuntersuchung bis zur Einschulung möglich.

Wenn es Ihnen möglich ist, wäre es wünschenswert, wenn einer der Erziehungsberechtigten bei der Untersuchung anwesend ist. Alternativ kann Ihr Kind aber auch durch eine andere vertraute Person (Oma, Opa, Erzieher, Tante,…) begleitet werden, welche allerdings eine Vollmacht vorlegen muss.

-          gelbes Untersuchungsheft mit den Kindervorsorgeuntersuchungen

-          Impfbuch

-          ausgefüllter Frage-/Anamnesebogen

-          gegebenenfalls aktuelle Hör- bzw. Sehtestergebnisse, medizinisch Unterlagen

-          gegebenenfalls eine Vollmacht, wenn die Erziehungsberechtigten vertreten werden

Es wird ein Seh-, Hör- und Sprachtest durchgeführt und mit kleinen Aufgaben die Motorik und die kognitive Entwicklung eingeschätzt. Der Impfstatus wird überprüft und gegebenenfalls darüber beraten. Einbezüglich der Anamneseangaben werden Untersuchungsergebnisse besprochen und bei Bedarf über Themen betreffend Entwicklung, Gesundheits- und Verhaltensprobleme, Ernährung, Zahngesundheit, Medienkonsum und Bewegung informiert.

Der Untersuchungszeitraum der U9 liegt zwischen dem 60. und 64. Lebensmonat, also ab dem fünften Geburtstag. Kinderärzte und auch manche Hausärzte bieten die Untersuchung an. Der Nachweis darüber ist verpflichtend.

Sollte bei Ihrem Kind bis zur Schuleingangsuntersuchung noch keine U9 erfolgt sein, kann der Nachweis nachgereicht werden.

Bei Problemen einen Kinder- oder Hausarzt zu finden, der die U9 durchführen kann, können Sie sich an die KVB-Terminservicestelle (TSS) wenden.

Bei geplanter Rückstellung vom Schulbesuch, auch im Rahmen des Einschulungskorridors,  ist die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung trotzdem im Jahr (2024/25) vor der regulären Schulpflicht erforderlich. Eine zweite Untersuchung im folgenden Jahr ist in der Regel nicht vorgesehen, kann aber in Ausnahmefällen erfolgen.

Kinder, die ab dem 1.10.2019 geboren sind, können auf Antrag eingeschult werden. Wenden Sie sich bitte an das Kindergartenpersonal oder direkt an schulgesundheit@lra-ebe.de .

Die Mitteilung an die Schule über die Schuleingangsuntersuchung erhalten Sie, sobald Schuleingangsscreening und U9 bzw. die Untersuchung bei der Schulärztin, durchgeführt sind. Diese muss vor Schulbeginn in der Schule abgegeben werden.

Die Umstellung von der bisher gewohnten Schuleingangsuntersuchung zur reformierten Schuleingangsuntersuchung ist im Landkreis Ebersberg geplant, wird momentan jedoch noch nicht umgesetzt. Informationen zur „rSEU“ und über das vorangegangene Pilotprojekt „GESiK“ finden Sie auf der Homepage des LGL.

Weitere Fragen beantworten wir am schnellsten per Email: schulgesundheit@lra-ebe.de

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