Brandmeldeanlagen
Bei Errichtung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) muss den technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehren (TAB) entsprochen werden. Der BMA-Betreiber und BMA-Errichter bzw. -Instandhalter hat diese Anforderungen einzuhalten.
Die Anschlussbedingungen dienen einer einheitlichen Alarmorganisation und Ausbildung der Feuerwehren im Landkreis Ebersberg.
Landratsamt Ebersberg - Brandschutzdienststelle
Kontakt
Öffnungszeiten
nur nach Terminvereinbarung