Eine Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist. Der Vorbescheid erlischt nach drei Jahren.
Die Frist kann auf schriftlichen Antrag (formlos) um jeweils zwei Jahre verlängert werden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass in einem Verlängerungsverfahren der Antragsgegenstand neu geprüft wird. Haben sich die Voraussetzungen geändert und das Vorhaben ist nach aktueller Rechtslage nicht mehr genehmigungsfähig, so kann der Verlängerung nicht zugestimmt werden. Eine Beantragung der Verlängerung garantiert Ihnen nicht, dass Ihr Vorhaben weiterhin genehmigungsfähig ist!
Bauamt
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85560
Ebersberg
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