Zus.: im Ldkr.-EBE festgesetzte Wasserschutzgebiete anderer Landratsämter (landkreisübergreifend)
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Verordnung des Landratsamtes München über das Wasserschutzgebiet
für die Brunnen V und VI der Gemeinde Hohenbrunn im gemeindefreien Gebiet "Höhenkirchner Forst" (Lkr. München) sowie in den Gemeinden Aying (Lkr. München) und in der Gemeinde Egmating (Lkr. Ebersberg) für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinden Hohenbrunn und Ottobrunn
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Verordnung des Landratsamtes München über das Wasserschutzgebiet
in den Gemeinden Aying und Brunnthal (Lkr. München) und Egmating (Lkr. Ebersberg) sowie in den gemeindefreien Gebieten Hofoldinger Forst und Höhenkirchner Forst für die öffentliche Wasserversorgung der Landeshauptstadt München durch das Spitzenwerk im Höhenkirchner Forst
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Verordnung des Landratsamtes Erding
über die Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung für die Gemeinde Finsing
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Verordnung des Landratsamtes Erding über das Wasserschutzgebiet
in der Gemeinde Ottenhofen (Ldkr. Erding)