Indirekteinleiter

Indirekteinleiter sind Industrie- und Gewerbebetriebe, die ihr Produktionsabwasser in die Kanalisation einleiten. Daneben gehören aber auch Zahnarztpraxen zu den Indirekteinleitern.

Im Abwasser bestimmter Indirekteinleiter sind gefährliche Stoffe enthalten, die in den Kläranlagen der Gemeinden nicht entfernt werden können. Das Abwasser muss daher im Betrieb selbst vorgereinigt werden und darf erst danach in die Kanalisation eingeleitet werden.

Für die Einleitung in die Kanalisation ist grundsätzlich eine Genehmigung des Landratsamtes Ebersberg erforderlich. Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn bei der Vorreinigung des Abwassers im Betrieb die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden.

Häufige Indirekteinleiter im Landkreis Ebersberg sind:

Zahnarztpraxen:
In Zahnarztpraxen fällt Amalgam an, das durch Ausbohren von Zahnfüllungen über Mundspülungen in das Abwasser gelangt.

Kfz.-Waschanlagen:
Bei der Reinigung von Kraftfahrzeugen fällt durch den Einsatz von Reinigungsmitteln mineralölhaltiges Abwasser an.

Metallverarbeitung:
Hier fallen u. a. Schleif- und Bohremulsionen oder Galvanikbäder an.

Ansprechpartner

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Herr Auernhammer
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Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

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