Sachaufwand für Landkreisschulen
Nach Art. 8 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) tragen die zuständigen Kommunen den Schulaufwand. Die Personalkosten zahlt dagegen nach Art. 6 BaySchFG der Freistaat Bayern. Zum Sachaufwand gehören grundsätzlich alle Einrichtungen, die „den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht entsprechen.“ Dazu gehören die Lehr- und Lernmittel (Art. 3 Abs. 2 Nr. 2 BaySchFG) entsprechend der Lehrpläne und Stundentafeln sowie die „Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens“, wie die Schülermitverantwortung, die Elternvertretung, das Schulforum.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 442 | 08092 823 9442 | U.60 | Brigitte.Bauer@lra-ebe.de |
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08092 823 446 | 08092 823 9446 | U.60 | katharina.budenhofer@lra-ebe.de |
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08092 823 576 | 08092 823 9576 | U.60 | hedda.lang@lra-ebe.de |
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