FAQ
Ihre Fragen - unsere Antworten
BayernID
Die BayernID ist Ihr einheitlicher Zugang zu allen Online-Verfahren der Verwaltung. Zu diesem Zugang gehört ein Konto (auch digitale Identität genannt) und ein Postfach zum Erhalten von Nachrichten, z. B. Benachrichtigungen zum Bearbeitungsstatus sowie digitale Bescheide.
Mit Ihrer persönlichen BayernID können Sie sich somit in vielen Fällen den Gang zur Behörde sparen. Einmal hinterlegte persönliche Daten müssen bei der Nutzung eines Online-Verfahrens der Verwaltung nicht jedes Mal erneut angegeben werden, sondern können direkt aus Ihrer BayernID sicher übernommen werden.
Die Registrierung und Nutzung der BayernID ist kostenfrei.
Ihre Vorteile einer BayernID:
Die BayernID ist Ihr einheitlicher Zugang zu allen Online-Verfahren der Verwaltung. Mit ihr sparen Sie sich somit in vielen Fällen den Gang zur Behörde.
Mit der BayernID haben Sie Ihre Daten bereits hinterlegt und müssen diese nicht jedes Mal erneut beim Ausfüllen eines Online-Verfahrens angeben.
Sie erhalten Ihre Nachrichten und Bescheide über eine sichere und verschlüsselte Verbindung in Ihr BayernID-Postfach.
Ihre Möglichkeiten mit der BayernID:
Sie können sich mit Ihrer BayernID gegenüber allen bayerischen Online-Verfahren sicher digital identifizieren.
Sie können sich mit Ihrer BayernID auch gegenüber Online-Verfahren in anderen Bundesländern identifizieren.
Sie können mit der Online-Ausweisfunktion, ELSTER sowie mit dem authega-Zertifikat die Online-Anträge "digital unterschreiben".
Über die Kontoverwaltung können Sie Ihre persönlichen Daten verwalten.
Mit dem Aktivitätsprotokoll in der BayernID können Sie Ihre letzten Aktivitäten nachverfolgen.
Die in der BayernID gespeicherten persönlichen Daten sowie die Postfachnachrichten werden in einem durch das Bundesamt für Sicherheit zertifizierten Rechenzentrum gespeichert. Hierbei werden die gesetzlichen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet.
Die Übermittlung der personenbezogenen Daten aus der BayernID zum Online-Verfahren sowie die Übermittlung der Antwort der Behörde in das Postfach erfolgen über eine verschlüsselte Verbindung.
Unternehmenskonto
Mein Unternehmenskonto dient zur Identifizierung, Authentifizierung und Kommunikation bei der Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen.
Mein Unternehmenskonto kann genutzt werden durch die in § 3 Abs. 1 Unternehmensbasisregistergesetz (UBRegG) genannten Organisationen, also insbesondere:
Juristische Personen,
Vereinigungen, denen ein Recht zustehen kann,
natürliche Personen, die beruflich oder gewerblich tätig sind.
Eine Nutzung ist aber auch durch Behörden im Sinne von § 1 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) möglich.
Aus Gründen der Einheitlichkeit wird in diesen FAQ für alle diese Nutzergruppen der Begriff Unternehmen verwendet.
(Stand: 01.08.2023)
Ihr individuelles Unternehmenskonto besteht aus einer Vielzahl von Benutzerkonten, die separat voneinander beantragt werden können. Als Ergebnis dieses Beantragungsprozesses erhalten Sie ein oder mehrere ELSTER-Organisationszertifikate. Voraussetzung ist die Registrierung über die Steuernummer des Unternehmens/der Organisation.
Bitte beachten Sie: Es wird empfohlen, für jeden Mitarbeitenden ein separates ELSTER-Organisationszertifikat zu beantragen.
Der Registrierungsprozess für ein ELSTER-Organisationszertifikat ist dabei immer gleich:
Beantragen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat unter
mein-unternehmenskonto.de/registrierung.
Sie erhalten sodann die grundlegenden Aktivierungsdaten per E-Mail.
Zusätzlich wird ein Aktivierungsbrief per Post an das Unternehmen geschickt. Die Zustellung dauert in der Regel mindestens 5 Werktage.
Wenn beides bei der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter vereint ist, ist den Anweisungen aus der E-Mail innerhalb der dort gesetzten Frist zu folgen, um die Zertifikatsdatei als Download zu erhalten.
Es können bis zu 5000 Benutzerkonten für ein Unternehmen/eine Organisation erstellt werden (= bis zu 5000 ELSTER-Organisationszertifikate beantragt werden). Jedes ELSTER-Organisationszertifikat ist gleichwertig und enthält einen Datenkranz, der neben den unternehmensbezogenen Daten (Name, Sitz, Rechtsform) auch eine zertifikatsbezogene Kennziffer (Benutzerkonto-ID) beinhaltet.
Zwingende Voraussetzung ist immer das Vorhandensein einer deutschen Steuernummer unabhängig davon, auf welcher Grundlage (z.B. Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer) diese beruht. Ein Sitz in Deutschland ist dabei nicht notwendig.
Die Steuernummer ist das Merkmal, auf dem das ELSTER-Organisationszertifikat beruht. Existiert also für eine „Einheit“ eine eigene Steuernummer, z.B. weil diese Einheit Lohnsteuer abführt, Umsatzsteuer bezahlt oder Gewerbesteuer leisten muss, besteht die Möglichkeit, ein ELSTER-Organisationszertifikat zu beantragen.
Das bedeutet, dass auch Unternehmen/Organisationen aus dem Ausland die Möglichkeit haben, ein ELSTER-Organisationszertifikat zu beantragen, wenn sie eine deutsche Steuernummer besitzen.
Helfen Sie mit!
Sie vermissen eine Information?
Schreiben Sie uns an poststelle@lra-ebe.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.