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Nutzerkonten / Servicekonten

Wir möchten Ihnen den Gang zu Ihrem Landratsamt so einfach wie möglich gestalten, deshalb versuchen wir Ihnen möglichst viele unserer Dienstleistungen online zugänglich zu machen.

Um das Angebot laufend und Schritt für Schritt zu vergrößern, arbeiten wir weiter an neuen Leistungsangeboten für Sie.

Das Landratsamt Ebersberg bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Reihe von Anträgen vollständig elektronisch einzureichen und verschiedene Online-Services zu nutzen.

Um unsere Online-Leistungsangebote nutzen zu können, ist in den meisten Fällen ein Servicekonto erforderlich (eine BayernID oder BundID für Privatpersonen oder ein Unternehmenskonto für Organisationen bzw. gewerblich handelnde Personen).

Es gibt Antragsverfahren, bei denen keine spezielle Authentifizierung erforderlich ist, um sich anzumelden oder den Antrag abzusenden. Bei diesen Onlineanträgen ist kein Login erforderlich.

Bei anderen Anträgen ist es wichtig, Ihre Identität zu bestätigen. Das nennt man auch authentifizieren. Wenn Ihr Antrag eine Unterschrift erfordert, kann die Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis (nPA) oder dem ELSTER-Zertifikat die handgeschriebene Unterschrift ersetzen. Am einfachsten geht das, wenn Sie ein kostenloses Servicekonto wie der BayernID oder BundID erstellen. Momentan nutzen unsere meisten Onlineanträge die BayernID. In Zukunft stellen wir diese aber auch auf die BundID um.

Die Vorteile eines Servicekontos

  • Ihre Daten werden automatisch gespeichert und müssen nicht jedes Mal neu eingegeben werden.
  • Sie können Ihre BayernID oder BundID in den Bürgerservice-Portalen aller teilnehmenden bayerischen Kommunen und Verwaltungen nutzen.
  • Sie haben ein eigenes sicheres Postfach, das Sie bequem zur Kommunikation mit den Behörden nutzen können.
  • Mit der BayernID/BundID haben Sie auch Zugang zu Dienstleistungen auf kommunaler-, Landes- und Bundesebene.
  • Die BayernID/BundID bestätigt Ihre Identität als Nutzer.
  • Es besteht die Möglichkeit, die eID des neuen Personalausweises (nPA) beziehungsweise des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) zu hinterlegen.
  • Mit der BundID können Sie Online-Anträge länderübergreifend stellen (sog. Zentrales Konto) und benötigen nicht für jedes Bundesland ein Extrakonto, wie zum Beispiel in Bayern die BayernID oder in Baden-Württemberg das Serviceportal.