Klimaziel & Meilensteinplan

Der Kreistag beschließt die Aktualisierung seines Klimaziels in dieser Fassung:

  1. Der Kreistagsbeschluss aus dem Jahr 2006, modifiziert 2015 (bis zum Jahr 2030 frei von fossilen und anderen endlichen Energieträgern zu sein) wird als sehr ambitioniertes Ziel und als Ansporn beibehalten, insbesondere dort, wo der Landkreis in eigener Zuständigkeit handeln kann. Dies soll in erster Linie durch Effizienzmaßnahmen und Einsparen von Energie erreicht werden. Der verbleibende Anteil an Energie soll dezentral und regenerativ in unserer Region erzeugt werden. Soweit es unsere Handlungsmöglichkeiten zulassen, wird dieses Ziel auch für die Mobilität angestrebt (z.B. Umstellung des eigenen Fuhrparks, Dekarbonisierung der ÖPNV Regionalbuslinien, Ladeinfrastruktur, Radverkehr).
  2. Der Landkreis wird die Gemeinden im partnerschaftlichen Dialog bei der Energiewende weiterhin unterstützen.
  3. Der Landkreis setzt sich selbst neben seinen „Leitziele für energieeffizientes, wirtschaftliches und nachhaltiges Bauen des Landkreises Ebersberg“ vom 15.10.2012 - für seine Liegenschaften zum Ziel, bis 2030.
    • 100% des Strombedarfs und 80% des Wärmebedarfs mit regenerativen Energieträgern abzudecken,
    • das Potential für Photovoltaik auch unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und Techniken und weitere Erneuerbare-Energien-Anlagen auszuschöpfen, auch über den Eigenbedarf hinaus z.B. durch Verpachtung von geeigneten Grundstücken und Gebäudeflächen,
    • 50 % des Wärmeverbrauchs (Basis 2007) bezogen auf die Bruttogeschossfläche zu reduzieren. Dies soll in erster Linie durch bauliche Maßnahmen und verhaltens-bedingte Einsparungen geschehen.
    • Der Landkreis gleicht ab dem Jahr 2024 die unvermeidbaren Emissionen des Landratsamtes Ebersberg einschließlich seiner Liegenschaften (Schulen, Verwaltungs- und Bürogebäude) durch den Kauf von Zukunft+ Zertifikaten aus (siehe Beschluss ULV vom 30.11.2022).
  4. Der Kreistag unterstützt weiterhin die Energieagentur und die Energiegenossenschaften. Die Energieagentur soll weiterhin eine zentrale Rolle dabei spielen, die Gemeinden im Landkreis bei der Energiewende zu unterstützen. Energiegenossenschaften sollen den Gemeinden als Partner für ihre Projekte nahegebracht werden. Energiegenossenschaften sind ein erprobtes Instrument zur Wertschöpfung im Landkreis.
  5. Der Kreistag unterstützt alle CO2-bindenden Maßnahmen (z.B. Moorrenaturierungen, nachhaltiges Bauen, Aufforstungen).
  6. Der Kreistag erkennt neben der Solarenergie die Windkraft und Geothermie als zentrale Säule der Energiewende an und befürwortet, dass auch außerhalb des Ebersberger Forsts Windenergieanlagen verwirklicht werden.
  7. Der Kreistag und die ihn tragenden Parteien und Wählergruppierungen verpflichten sich dazu, die Ziele zur Energiewende an Land und Bund sowie in die Gliederungen der jeweiligen Parteien zu tragen um dadurch beizutragen, dass die Energiewende weiterhin auch auf kommunaler Ebene möglich sein kann.

    Das Klimaschutzmanagement wird beauftragt, dem Kreistag jährlich über den Stand der Entwicklungen und den Zielerreichungsgrad zu berichten.

Beschluss im Kreistag am 13.05.2024

Um dieses Ziel zu erreichen muss

  1. Energie eingespart werden
  2. Effizienzmaßnahmen durchgeführt
  3. Erneuerbare Energien Anlagen ausgebaut werden

Diese Ziele erreichen wir nur gemeinsam, alle sind gefragt!

Meilensteinplan

Wo wir im Landkreis stehen, wie hoch unser zukünftiger Energiebedarf voraussichtlich sein wird und wie wir diesen durch erneuerbare Energien decken können sehen sie im Meilensteinplan.

Hierbei wurde berücksichtigt, dass wir einen Mix aus allen erneuerbaren Energien brauchen, um unseren Bedarf decken zu können, denn die Kapazitäten pro Energieart sind begrenzt. Was z.B. die Erzeugung von  Biomasse betrifft, haben wir im Landkreis die Grenze dessen, was auf nachhaltige Weise möglich und sinnvoll ist, bereits erreicht. Wind und Sonne ergänzen sich sehr gut und sind beide notwendig.

Der Meilensteinplan wurde mit Hilfe des Meilensteinplan-Tools berechnet und basiert auf den im Landkreis vorhandenen Potentialen für erneuerbare Energien, welche im digitalen Energienutzungsplan dargestellt sind
(Digitaler Energienutzungsplan | Landratsamt Ebersberg (lra-ebe.de)).

Das Meilensteinplan-Tool gibt es auf Landkreis- sowie auf Gemeindeebene und liegt den Gemeinden vor, welche sich ebenfalls mit der Meilensteinplanung beschäftigen. Anhand der Planungen der Gemeinden kann auch die Landkreisplanung zukünftig wieder aktualisiert werden. Auch Sie können selbst mit dem Meilensteinplan-Tool eine Planung erstellen. Das Meilensteinplan-Tool für jede Gemeinde sowie den Landkreis ist hier zu finden:
Meilensteinplan-Tool für Kommunen im Landkreis Ebersberg | Energieagentur Ebersberg - München (energieagentur-ebe-m.de)

Der Meilensteinplan zeigt, dass in der Vergangenheit erst wenig passiert ist und wir jetzt Vollgas geben müssen beim Ausbau der Erneuerbaren- Energien-Anlagen.

Das Vergleichsjahr im Meilensteinplan ist 2040, damit sichtbar ist, wie unser Energiebedarf im Jahr 2040 sein wird (höher als 2030). Ziel ist es dennoch, den Ausbau der Erneuerbaren-Energien-Anlagen so schnell wie möglich umzusetzen.

Die Meilensteinplanung stellt ein möglichst realistisches Szenario dar. Welche Anlagen letztlich im Landkreis entstehen und errichtet werden, hängt jedoch von den Handlungen der Bürger und Bürgerinnen, der Unternehmen und Gemeinden ab.

Am 19.07.2023 wurde im ULV eine Planung vorgestellt, in der 40 Windräder nötig sind, da von 100 ha Freiflächenphotovoltaik-Anlagen ausgegangen wurde. Nach dem Erhalt neuer Informationen, kann jedoch mit 130 ha Freiflächenphotovoltaik-Anlagen gerechnet werden, was bedeutet, dass die Anzahl der Windräder auf 33 reduziert werden kann.