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Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm -Wald-

Der Freistaat Bayern gewährt für Waldumweltmaßnahmen und die naturschutzorientierte Bewirtschaftung von Wäldern im Sinn des Art. 2 BayWaldG Zuwendungen.

Es können zum Beispiel folgende Maßnahmen gefördert werden:

- Erhalt und Verbesserung von Stockausschlagswäldern

- Erhalt und Schaffung von lichten Waldstrukturen

- Erhalt von Alt- bzw. Biotopbäumen

- Belassen von Totholz

- Erhalt von Biberlebensräumen

- Nutzungsverzicht

 

Bewilligungsbehörde ist das zuständige Amt für Landwirtschaft und Forsten (ALF).

 

Vor Antragstellung berät Sie unser Mitarbeiter gerne unter der genannten Telefonnummer. 

Herr Probul Sachbearbeiter
08092 823 191
08092 823 9191
Sparkassengebäude R-Nr. 244
 
Landratsamt Ebersberg
Naturschutz und Landschaftspflege

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg +49 8092 823 0 +49 8092 823 210 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Servicezeiten des Empfangs
Montag, Dienstag, Mittwoch 7:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 7:30 - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 - 12:30 Uhr
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