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FAQs häufige Fragen ...

...zu Freizeit und Erholung

Meine landwirtschaftliche Fläche wird immer wieder während der Nutzzeit betreten und/oder befahren. Was kann ich tun?

Wenn es immer wieder passiert, kann es helfen an kritischen Stellen ein Schild aufzustellen. Beispieltext: STOP! Landwirtschaftliche Fläche - Betreten nur außerhalb der Nutzzeit zulässig nach Art. 30 Bayerisches Naturschutzgesetz.

Sollte es trotz gutem Zureden und Beschilderung immer noch Probleme geben, z. B. auch mit "Wildparkern" bitte melden Sie sich bei uns.

Ich möchte am Steinsee spazieren gehen oder zum Baden. Wo kann ich parken?

Bitte parken Sie nur auf offiziell ausgewiesenen Parkplätzen, wie z.B. dem Parkplatz am nordwestlichen Teil des Sees oder am Wanderparkplatz an der Gemeindestraße Moosach Richtung Niederseeon.

Der Steinsee liegt mitten in einem Landschaftsschutzgebiet, bitte parken Sie nicht an den Wiesenrändern oder gar in der Wiese.

Picknick in der Natur ...

... ist eine schöne Sache, doch

  • betreten Sie bitte keine landwirschaftlich genutzten Flächen (auch Futterwiesen) während der Nutzzeit um Schäden zu vermeiden
  • auf geschützten Flächen (Landschaftsschutz-, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler) ist es nicht erlaubt
  • bitte nehmen Sie Abfall wieder mit

www.naturerlebnis.bayern.de

Wo darf ich Kanu und SUP fahren?

Leider nicht auf den Seen in unserem Landkreis. Der Egglburger See steht unter Naturschutz und der Steinsee unter Landschaftsschutz. Alternativen könnten sein: der Chiemsee, Schliersee, Starnberger See; aufblasbare Kanus und SUPs dürfen auf dem Heimstättener See ganzjährig fahren.

Darf ich mit meinem Hund in Schutzgebieten spazieren gehen?

Ja, das dürfen Sie. Bleiben Sie jedoch bitte auf den Wegen und achten Sie darauf, dass Wildtiere, insbesondere auch Bodenbrüter durch Ihren Hund nicht gestört werden. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Schutzgebietsvorschriften.

Wann muss ich als Hundehalter besonders vorsichtig sein?

Im Wald bewegen wir uns im Wohnzimmer des Wildes. Wild ist dämmerungsaktiv, vor allem in den Morgen- und Abendstunden fressen die Tiere. Im Frühling und Frühsommer werden die meisten Jungtiere geboren. Diese sitzen oft in hohen Wiesen - werfen Sie Bälle und andere Dinge für den Hund nicht in Bereiche, in denen Jungtiere in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Naturschutzgesetze verbieten grundsätzlich, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu belästigen, zu fangen, zu verletzen oder gar zu töten. Auch wildlebende Pflanzen dürfen nicht geschädigt werden.

Landratsamt Ebersberg
Naturschutz und Landschaftspflege

Eichthalstraße 5
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Montag, Dienstag, Mittwoch 7:30 - 17:00 Uhr
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