Würdigung von Haushalten der Gemeinden und Zweckverbände
Würdigung bzw. Genehmigung der jeweiligen kommunalen Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltssatzungen. Die Kommunen legen ihren jeweiliegen Haushalt- bzw. Nachtragshaushalt zur Prüfung vor.
Für Kommunen kostenfreie Beratung
Gemeindeordnung; Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit; Kommunalhaushaltsverordnung - KommHV
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 155 | 08092 823 9155 | U.93 | Elisabeth.Maier@lra-ebe.de |
Landratsamt Ebersberg
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Montag – Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 16.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Donnerstag nach 16.00 Uhr und Freitagvormittag sind wir ausschließlich nach Terminvereinbarung erreichbar.
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