Satzungsrecht der Gemeinden
Beratung der Kommunen bei allen Fragen zum Erlass gemeindlicher Satzungen und Verordnungen. Die Gemeinden legen Entwürfe zur Prüfung vor.
Für Gemeinden kostenfreie Beratung;
Widerspruchsverfahren sind kostenpflichtig
Widerspruchsverfahren sind kostenpflichtig
jeweilieges Fachgesetz sowie Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
|
08092 823 155 | 08092 823 9155 | U.93 | Elisabeth.Maier@lra-ebe.de |
Landratsamt Ebersberg
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 16.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin! Donnerstag nach 16.00 Uhr und Freitagvormittag sind wir ausschließlich nach Terminvereinbarung erreichbar.
Copyrightinformationen


