Haushalte des Landkreises
Der Landkreis beschließt jährlich im Kreistag im Dezember den Haushaltsplan des Folgejahres. Er ist Grundlage und Handlungsrahmen für die Verwaltungstätigkeit des Folgejahres.
Nach Ablauf des Haushaltsjahres gibt der Jahresabschluss Auskunft, inwieweit die Einhaltung des Haushaltsplanes gelungen ist. Nach der Prüfung durch das Revisionsamt ist der Jahresabschluss vom Kreistag festzustellen. Der Kreistag entlastet schließlich den Landrat und die Landkreisverwaltung und bestätigt damit eine geordnete Buchführung.
Nach Ablauf des Haushaltsjahres gibt der Jahresabschluss Auskunft, inwieweit die Einhaltung des Haushaltsplanes gelungen ist. Nach der Prüfung durch das Revisionsamt ist der Jahresabschluss vom Kreistag festzustellen. Der Kreistag entlastet schließlich den Landrat und die Landkreisverwaltung und bestätigt damit eine geordnete Buchführung.
Aufgaben und Dienstleistungen
- Kreishaushalt 2005
- Kreishaushalt 2006
- Kreishaushalt 2007
- Kreishaushalt 2008
- Kreishaushalt 2009
- Kreishaushalt 2010
- Kreishaushalt 2011
- Kreishaushalt 2012
- Kreishaushalt 2013
- Kreishaushalt 2014
- Kreishaushalt 2015
- Kreishaushalt 2016
- Kreishaushalt 2017
- Kreishaushalt 2018
- Kreishaushalt 2019
- Kreishaushalt 2020
- Kreishaushalt 2021
- Kreishaushalt 2022
- Kreishaushalt 2023
- Kreishaushalt 2024
- Kreishaushalt 2025
Landratsamt Ebersberg
Kontakt
Öffnungszeiten
Servicezeiten des Empfangs Montag, Dienstag, MIttwoch 7:30 - 17:00 Uhr Donnerstag 7:30 - 18:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Copyrightinformationen
LK EBE Schulze
Walz Foto Kunst
Walz Foto Kunst