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Anforderungen zum Fassungsvermögen und zur Lagerkapazität

Die Kapazität der Anlagen, insbesondere der Behälter zur Lagerung von Jauche und Gülle, muss auf die klimatischen und pflanzenbaulichen Besonderheiten des jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebes und der Belange des Gewässerschutzes abgestimmt sein.

Für die Lagerung von Jauche und Gülle ist eine Lagerkapazität von grundsätzlich 6 Monaten zu schaffen.

Zuständiger Ansprechpartner bezüglich dem erforderlichen Lagerraum bei der jeweiligen Tierart, der Fütterung, der Haltung und dem Entmistungsverfahren ist das Amt für Landwirtschaft und Forsten.

Herr Feuchtenberger Sachbearbeiter
08092 823 182
08092 823 9182
U.47
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg Kartenansicht