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Anlagen in und am Gewässer

Die Errichtung und Änderung von Anlagen in Gewässern oder innerhalb eines 60-m-Streifens zum Gewässer ist im Bereich bestimmter Gewässerabschnitte genehmigungspflichtig. Auskünfte zur Frage, wann eine Genehmigungspflicht im Einzelfall vorliegt und welche Antragsunterlagen ggf. vorgelegt werden müssen, erteilt das Landratsamt.

Frau Baumann Sachbearbeiterin
08092 823 184
08092 823 9184
U.13
 
Herr Buschek Sachbearbeiter
08092 823 484
08092 823 9684
U.15
 
Herr Kroiss Sachbearbeiter
08092 823 486
08092 823 9486
U.13
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg Kartenansicht