Unter Gewässerausbau sind alle Maßnahmen zu verstehen, die mit der Herstellung, Beseitigung oder wesentlichen Änderung eines Gewässers oder seiner Ufer zu tun haben. Diese Maßnahmen unterliegen der Planfeststellungs- oder Plangenehmigungspflicht, bei größeren Vorhaben ggf. auch verbunden mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Auskünfte zur Frage, wann eine Genehmigungspflicht vorliegt und welche Antragsunterlagen im Einzelfall vorgelegt werden müssen, erteilt das Landratsamt.
Eichthalstraße 5
85560
Ebersberg
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