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Ausbau und Renaturierung von Gewässern

Unter Gewässerausbau sind alle Maßnahmen zu verstehen, die mit der Herstellung, Beseitigung oder wesentlichen Änderung eines Gewässers oder seiner Ufer zu tun haben. Diese Maßnahmen unterliegen der Planfeststellungs- oder Plangenehmigungspflicht, bei größeren Vorhaben ggf. auch verbunden mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung.  

Auskünfte zur Frage, wann eine Genehmigungspflicht vorliegt und welche Antragsunterlagen im Einzelfall vorgelegt werden müssen, erteilt das Landratsamt.

Frau Baumann Sachbearbeiterin
08092 823 184
08092 823 9184
U.13
 
Herr Buschek Sachbearbeiter
08092 823 484
08092 823 9684
U.15
 
Herr Kroiss Sachbearbeiter
08092 823 486
08092 823 9486
U.13
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg Kartenansicht