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Baulärm

Die wichtigste Anforderung zum Baulärm ist, dass laute Arbeiten auf der Baustelle in der Regel, außer in reinen Industrie- oder Gewerbegebieten, nur werktags von 7.00 bis 20.00 Uhr zulässig sind. 

Zu diesem Thema gibt es weitere Informationen unter dem angegebenen Merkblatt.

Nachtarbeiten auf Baustellen sind unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall zulässig. Soweit aufgrund technischer Notwendigkeit oder im überwiegenden öffentlichen Interesse nächtliche ruhestöhrende Bauarbeiten unabwendbar sind, sind diese der Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Ebersberg mit einer Begründung sowie nach Art und Umfang der Arbeiten vorab anzuzeigen und ein Nachweis über die Verwendung besonders lärmarmer Baumaschinen zu erbringen. Ferner ist die zuständige Polizeidienststelle und die betroffene Wohnnachbarschaft zu informieren.

Herr Fischbacher Sachbearbeiter
08092 823 579
08092 823 9579
U.27
 
Frau Neumeier Sachbearbeiterin
08092 823 801
08092 823 9801
U.37
 
Frau Probul Sachbearbeiterin
08092 823 483
08092 823 9483
U.27
 
Frau Wastlhuber Sachbearbeiterin
08092 823 480
08092 823 9480
U.37
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg Kartenansicht