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Genehmigungspflichtige Anlagen nach 4. BImSchV

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) unterwirft Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen einer besonderen Genehmigungspflicht, welche aufgrund ihrer weitreichenden Konzentrationswirkung nahezu alle sonstigen erforderlichen Gestattungen (z.B. Baugenehmigung) mit einschließt.
Der Kreis der Anlagen, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, ist abschließend in der 4. Verordnung zum BImSchG bestimmt.

Im Landkreis Ebersberg werden derzeit 51 immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen betrieben (Stichtag 01.02.2023). Die genehmigungspflichtigen Anlagen werden in regelmäßigen Abständen - je nach Gefährdungspotential - vom Landratsamt Ebersberg vor Ort überwacht. Hierbei wird auch überprüft, ob die Anlagen nach dem derzeitigen Stand der Technik betrieben werden; ist dies nicht der Fall, ist entsprechend nachzurüsten.

Eine erste Orientierungshilfe für die im immissionssschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren beizubringenden Antragsunterlagen bietet die Checkliste der Regierung von Oberbayern. Diese finden Sie hier.
Für bestimmte Anlagen ist ein Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Öffentliche Bekanntmachungen im Rahmen dieser Verfahren finden Sie unter dem Punkt "Information der Öffentlichkeit".

Herr Knoll Sachbearbeiter
08092 823 186
08092 823 9186
U 19
 
Herr Neudecker Sachbearbeiter
08092 823 183
08092 823 9183
U.25
 
Frau Will Sachbearbeiterin
08092 823 370
08092 823 9370
U.25
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg Kartenansicht