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Information der Öffentlichkeit

An dieser Stelle kommt das Landratsamt als Immissionsschutzbehörde seinen verschiedenen gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungs- und Bekanntgabepflichten nach. Die Veröffentlichungen erfolgen zeitweise und/oder werden regelmäßig aktualisiert.

Dazu gehören z.B.:

  • Bekanntmachung über die Auslegung der Antragsunterlagen im förmlichen Genehmigungsverfahren nach § 10 Abs. 3 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) 
  • Bekanntmachung von Entscheidungen im förmlichen Genehmigungsverfahren nach § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG
  • Bekanntgaben nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes (UIG)
  • Bekanntgabe über die Feststellung des Vorliegens einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Hinweis zur öffentlichen Bekanntmachung von „Negativen Vorprüfungen des Einzelfalls“ nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):

Bei Vorhaben, für die nach den Bestimmungen des UVPG eine allgemeine oder standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist, stellt das Landratsamt Ebersberg als zuständige Genehmigungsbehörde fest, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht oder nicht.
Die Feststellung des Ergebnisses dieser Vorprüfung ist der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Dabei werden die wesentlichen Gründe für das Bestehen oder Nichtbestehen der UVP-Pflicht unter Hinweis auf die jeweils einschlägigen Kriterien nach Anlage 3 des UVPG angegeben. Gelangt die Behörde zu dem Ergebnis, dass keine UVP-Pflicht besteht (Negative Vorprüfung), geht sie auch darauf ein, welche Merkmale des Vorhabens oder des Standorts oder welche Vorkehrungen für diese Einschätzung maßgebend sind.

Das Ergebnis einer negativen Vorprüfung wird nur noch im UVP-Portal Bayern veröffentlicht.

Die Bekanntmachung von Unterlagen bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU (IE-RL) erfolgt hier.

Soweit zusätzlich Bekanntmachungen oder Veröffentlichungen im Amtsblatt des Landkreises Ebersberg vorgeschrieben sind (amtliche Bekanntmachungen), finden sich diese in den weiter unten aufgeführten Links.

Herr Knoll Sachbearbeiter
08092 823 186
08092 823 9186
U 19
 
Herr Neudecker Sachbearbeiter
08092 823 183
08092 823 9183
U.25
 
Frau Will Sachbearbeiterin
08092 823 370
08092 823 9370
U.25
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg Kartenansicht