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Kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Besonders zu Beginn der Heizperiode treten verstärkt Rauch- und Geruchsbelästigungen in der Nachbarschaft von Holzfeuerungsanlagen auf. Gerüche und Rauchschwaden beim Anheizen eines Holzofens lassen sich zwar auch bei einer ordnungsgemäßen Feuerungsanlage auf Grund des noch kalten Feuerraumes nicht vermeiden, jedoch sollten sich nach 15 Minuten der Feuerraum und die Kaminanlage soweit erwärmt haben, dass eine rauchfreie Verbrennung möglich ist. Dunkler Rauch (Rußpartikel) weist auf eine schlechte Verbrennung hin, die ihrerseits die Energieausbeute des Brennstoffes verringert. Um den Brennstoff vollends auszunutzen und die Umwelt zu schonen, sollten nachfolgende Hinweise unbedingt beachtet werden:

  • Legen Sie zu Beginn des Anheizvorgangs kleinstückiges, leicht brennbares Holz nach.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Brennholz trocken ist. In der Regel gilt das Holz als trocken, wenn es mindestens 2 Jahre an einem luftigen, vor Regen geschützten Ort gelagert wurde.
  • Optimieren Sie die Sauerstoffzufuhr, das heißt, geben Sie reichlich Luft zu, ohne die Flamme dabei zu unterkühlen.
  • Verwenden Sie nur Brennstoffe, für die Ihre Heizungsanlage ausgelegt ist.

Die erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) regelt den Betrieb und die zulässigen Einsatzstoffe von Feuerungsanlagen. Größere Feuerungsanlagen und solche, die nicht unter den Anwendungsbereich der 1. BImSchV fallen, werden über Spezialrechtsvorschriften geregelt.

Herr Fischbacher Sachbearbeiter
08092 823 579
08092 823 9579
U.27
 
Frau Neumeier Sachbearbeiterin
08092 823 801
08092 823 9801
U.37
 
Frau Probul Sachbearbeiterin
08092 823 483
08092 823 9483
U.27
 
Frau Wastlhuber Sachbearbeiterin
08092 823 480
08092 823 9480
U.37
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

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