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Landwirtschaft

Der Geruch aus Tierhaltungsbetrieben ist im Wesentlichen abhängig von der Großviehzahl sowie von der Aufstallungs- und Bauform des landwirtschaftlichen Betriebes. Bei der Beurteilung eines Wohnhauses in der Nähe eines Stalles oder eines Stallbaus kommt es zudem auf die Gebietsart, in welcher sich das Bauvorhaben befindet, an. In einem Dorfgebiet liegt die Zumutbarkeitsgrenze auf Grund der Herkömmlichkeit der landwirtschaftlichen Gerüche höher als z.B. in einem angrenzenden reinen Wohngebiet.

Herr Fischbacher Sachbearbeiter
08092 823 579
08092 823 9579
U.27
 
Frau Neumeier Sachbearbeiterin
08092 823 801
08092 823 9801
U.37
 
Frau Probul Sachbearbeiterin
08092 823 483
08092 823 9483
U.27
 
Frau Wastlhuber Sachbearbeiterin
08092 823 480
08092 823 9480
U.37
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg Kartenansicht