Der Geruch aus Tierhaltungsbetrieben ist im Wesentlichen abhängig von der Großviehzahl sowie von der Aufstallungs- und Bauform des landwirtschaftlichen Betriebes. Bei der Beurteilung eines Wohnhauses in der Nähe eines Stalles oder eines Stallbaus kommt es zudem auf die Gebietsart, in welcher sich das Bauvorhaben befindet, an. In einem Dorfgebiet liegt die Zumutbarkeitsgrenze auf Grund der Herkömmlichkeit der landwirtschaftlichen Gerüche höher als z.B. in einem angrenzenden reinen Wohngebiet.
Eichthalstraße 5
85560
Ebersberg
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