Baumschutz und Naturdenkmale
Baumschutz und Baumpflege
Zu Baumschutz und Baumpflege sind die zwei folgenden Normen und Richtlinien entwickelt worden:
- ZTV (Zusätzliche Technischen Vertragsbedingungen)-Baumpflege, 2017
- DIN 18920 Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, 2014
Diese haben zum Ziel, eine hohe Qualität und fachgerechte Ausführung von Baumpflege-Aufträgen zu sichern. Damit gelten sie als das Nachschlagewerk für jeden Fachmann.
Baumpflege und Artenschutz
Grundsätzlich gilt gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz und Art. 16 Bayerisches Naturschutzgesetz ein Schnittverbot für Bäume und Sträucher von 1. März bis 30. September.
Also sind in diesem Zeitraum Fällungen und stärkere Rückschnitte nur mit Absprache und Genehmigung zulässig.
Baumschutzverordnungen
Gemeinden und Städte können eigene Baumschutzverordnungen erlassen und Baumschutz-Bestimmungen in Ortsgestaltungssatzungen oder Bebauungspläne aufnehmen.
In unserem Landkreis haben die Orte Egmating, Forstinning, Markt Schwaben und Vaterstetten eine Baumschutzverordnung.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 180 | 08092 823 9180 | 3.28 | alexander.ferres@lra-ebe.de |
Landratsamt Ebersberg
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