Feuerwehrplan

Ist für eine bauliche Anlage durch gesetzliche Vorgaben oder aufgrund Auflagen der Brandschutzdienststelle ein Feuerwehrplan zu erstellen, sind hierfür folgende Anforderungen zu erfüllen:

Der Feuerwehrplan ist nach dem Leitfaden zur Erstellung von Feuerwehrplänen der IG Brandschutzdienststellen Bayern anzufertigen (Der Leitfaden steht unten folgend als PDF-Datei zur Verfügung). Zur Abstimmung ist ein Plansatz mit allgemeiner Objektinformation digital an die Brandschutzdienststelle (bsd@lra-ebe.de) zu senden.

Nach Freigabe durch die Brandschutzdienststelle ist der Feuerwehrplan mit allgemeiner Objektinformation in einer von der örtlichen Feuerwehr gewünschten Anzahl an Ausfertigungen in Papierform DIN A3 nach DIN 824 auf DIN A4 gefaltet auf wasserbeständigem und reißfestem Synthetikpapier (oder in Prospekthüllen) sowie digital als PDF-Datei der Gemeinde zur Weiterleitung an die örtliche Feuerwehr zu senden.

Wenn das Objekt über eine Brandmeldeanlage verfügt, wird zusätzlich ein Plansatz direkt vor Ort in der Anlaufstelle der Feuerwehr (Feuerwehr-Informationszentrum) benötigt. Dieser Plansatz ist in einem Ordner oder Hefter (Ausführung wie vorhergehend beschrieben) zu hinterlegen.

Die abgestimmten und hinsichtlich der Darstellung freigegebenen Pläne müssen mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Nutzung nach Art. 78 Abs. 2 Satz 1 BayBO der Brandschutzdienststelle vorliegen.

Feuerwehrpläne sind stets auf aktuellem Stand zu halten. Der Betreiber einer baulichen Anlage muss den Feuerwehrplan mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person prüfen lassen. Im Rahmen einer Bearbeitung müssen diese mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt und neu verteilt werden.

Landratsamt Ebersberg - Brandschutzdienststelle

AdresseLandratsamt Ebersberg - Brandschutzdienststelle
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