Bodenrichtwerte
Für jedes Gemeindegebiet werden normalerweise jedes zweite Jahr aufgrund der vorhandenen Kaufpreissammlung durchschnittliche Lagewerte für den bebaubaren Boden ermittelt. In bebauten Gebieten werden Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Für steuerliche Zwecke (Erbschafts- und Schenkungssteuer) sind die Richtwerte maßgebend, die für den vom Finanzamt vorgegebenen Hauptfeststellungszeitpunkt festgestellt wurden. Für den Feststellungszeitpunkt bis 31.12.2006 ist der Bodenrichtwert zum 31.12.1995 maßgeblich. Ab Feststellungszeitpunkt 01.01.2007 wird der aktuelle Bodenrichtwert herangezogen.
Derzeitiger Stand ist die Ermittlung zum 01.01.2024. Diese Richtwerte gelten ab 01.01.2024 bis 31.12.2025.
weitere Information zur Veröffentlichung:
Die Richtwerte zum 01.01.2024 wurden Ende Juni 2024 den Gemeinden für ihr Gemeindegebiet zugeschickt und werden dort für einen Monat veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunen die Bodenrichtwertkarten nicht versenden oder einen Einzelrichtwert schriftlich mitteilen können. Die Weitergabe der Richtwerte ist grundsätzlich kostenpflichtig und kann nur über die Geschäftsstelle Gutachterausschuss erfolgen.
Es können keine kostenfreien telefonische Auskünfte erteilt werden.
Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2016 und später können kostenpflichtig unter dem Internetdienst www.boris-bayern.de abgerufen werden.
Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2014 und früher können Sie unter Verwendung des Antragsvordrucks „Bestellung Bodenrichtwert“ anfordern. Sie können den unterschriebenen Antrag an die Geschäftsstelle Gutachterausschuss per E-Mail gutachterausschuss@lra-ebe.de senden.
Aufgrund des Onlinezugangsgesetzes kann die Auskunft aus der Kaufpreissammlung sowie der Grundstücksmarktbericht auch über das BayernPortal Bodenrichtwerte; Auskunft - BayernPortal beantragt werden.
Die Übersendung der Bodenrichtwertauskunft durch die Geschäftsstelle Gutachterausschuss erfolgt i. d. R. per E-Mail an den Antragsteller.
Kostenfreie telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Anforderung über gutachterausschuss@lra-ebe.de oder www.boris-bayern.de (siehe Bemerkungen).
Gebühren gem. Art. 6 Kostengesetz i.V.m. Tarif 2.I.1.1.8 Kostenverzeichnis in aktueller Fassung.
Ab dem 01.07.2024 fallen folgende Kosten an:
- Richtwertauskunft, Einzelrichtwert der Richtwertzone für je angefordertes Bezugsgrundstück und Stichtag:
- über die Geschäftsstelle: € 40,00
- über Boris Bayern: € 35,00
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Richtwertliste zum 31.12.2016 einschließlich Lagepläne: € 110,00
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Richtwertliste zum 31.12.2018 einschließlich farbige Lagepläne: € 170,00
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Richtwertliste zum 31.12.2020 einschließlich farbige Lagepläne: € 190,00
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Richtwertliste zum 01.01.2022 einschließlich farbige Lagepläne: € 200,00
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Richtwertliste zum 01.01.2024 einschließlich farbige Lagepläne: 300,00 €
Anforderung bei Geschäftsstelle Gutachterausschuss, gutachterausschuss@lra-ebe.de - Marktbericht 2023: € 50,00 über Geschäftsstelle Gutachterausschuss oder www.boris-bayern.de
Bei Abruf über die Geschäftsstelle Gutachterausschuss verwenden Sie bitte den Anforderungsvordruck.
§ 196 BauGB i.V.m der Gutachterausschussverordnung und der Bodenrichtwertrichtlinie
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08092 823 547 | 08092 823 9547 | 2.17 | regina.weindl@lra-ebe.de |
Landratsamt Ebersberg
Vorsprache täglich nach Terminvereinbarung