Parkerleichterungen

Ausnahmen von bestimmten Vorschriften über das Halten und Parken im öffentlichen Straßenraum können erteilt werden für:

  • Handwerker, die ihr Fahrzeug als Werkstattfahrzeug bzw. für schwere Lasten in der Nähe des Einsatzortes benötigen, pro Parkausweis 75 €
  • im sozialen Dienst tätige Personen, die eine größere Zahl von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen betreuen, pro Parkausweis 45 €
  • Handelsvertreter, pro Parkausweis 75 €
  • Antrag
  • Handwerkskarte (bei Parkausweis für Handwerker)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I der beantragten Fahrzeuge

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Frau Haringer
08092 823 196 08092 823 9196 U.44

Landratsamt Ebersberg

AdresseLandratsamt Ebersberg
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Kontakt
Telefon: +49 8092 823 0
Fax: +49 8092 823 210
Öffnungszeiten

Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin.