Brandmeldeanlagen
Bei Errichtung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) muss den Anschlussbedingungen der Feuerwehren (AB) entsprochen werden. Der BMA-Betreiber und BMA-Errichter bzw. -Instandhalter hat diese Anforderungen einzuhalten.
Die Anschlussbedingungen dienen einer einheitlichen Alarmorganisation und Ausbildung der Feuerwehren im Landkreis Ebersberg.
Bitte beachten Sie die neuen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen!
Landratsamt Ebersberg - Brandschutzdienststelle
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