Brandmeldeanlagen

Bei Errichtung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) muss den Anschlussbedingungen der Feuerwehren (AB) entsprochen werden. Der BMA-Betreiber und BMA-Errichter bzw. -Instandhalter hat diese Anforderungen einzuhalten.

Die Anschlussbedingungen dienen einer einheitlichen Alarmorganisation und Ausbildung der Feuerwehren im Landkreis Ebersberg.

Landratsamt Ebersberg - Brandschutzdienststelle

AdresseLandratsamt Ebersberg - Brandschutzdienststelle
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
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