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Ozon

Neben Schadstoffen, die als Nebenprodukt bei der Produktion freigesetzt werden, gibt es auch Stoffe, die als Folgeprodukte von Schadstoffen, wie z.B. bodennahes Ozon, entstehen. In größeren Mengen (ab ca. 200 µg/m³) ist Ozon ein Reizgas und kann Atembeschwerden, Nasenbluten und Kopfschmerzen hervorrufen.

Einen direkten Zugriff auf die „Ozonerzeuger“, gibt es nicht, da Ozon mit Hilfe des Sonnenlichts in Wechselwirkung mit Luftschadstoffen, den sogenannten Vorläuferverbindungen (wie z.B. Stickoxiden aus Verbrennungsprozessen) entsteht. Wohl aber wurden Gesetzesgrundlagen geschaffen, um Ozon begünstigende Luftschadstoffe bereits bei der Entstehung zu minimieren. Genannt sei hierzu die Verordnung zur Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen (31. BImSchV) sowie die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV).

Anders verhält es sich mit Ozon in der Stratosphäre. Dort dient Ozon als Schutzfilter gegen aggressive Strahlung, in dem es UV-Licht absorbiert und die entstehende Wärme an die Atmosphäre weitergibt. Inzwischen ist bekannt, dass die leichtflüchtigen Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) am Abbau des Ozonschutzschildes beteiligt sind. Basierend auf dem Montrealer Protokoll von 1987 wurde zum Schutz der Erdatmosphäre die Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) neu gefasst. Dabei sind insbesondere die umweltrelevanten Eigenschaften der Chlorkohlenwasserstoffe verstärkt berücksichtigt worden.

Herr Fischbacher Sachbearbeiter
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U.37
 
Frau Probul Sachbearbeiterin
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U.27
 
Frau Wastlhuber Sachbearbeiterin
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U.37
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

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