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Sport- und Freizeitlärm

Sportlärm ist ein Problem unserer Zeit. Die Geräusche von Sportanlagen, z.B. Fußballfelder, Bolz- oder Tennisplätze, führen häufig zu Konflikten mit der Wohnnachbarschaft. Während die einen ihren Feierabend in Ruhe genießen möchten, suchen andere ihre Erholung in nahe gelegenen Sportanlagen.

Um diesen Konflikt zu lösen, wurde die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) erlassen, in der Immissionsrichtwerte festgelegt sind. Die Immissionsrichtwerte unterscheiden sich, je nach Gebietsart (z.B. Reines Wohngebiet oder Gewerbegebiet) und Tageszeit (tags, Ruhezeiten, nachts).

Zu dem Thema "Sport- und Freizeitlärm" finden Sie hier weitere Informationen.

Herr Fischbacher Sachbearbeiter
08092 823 579
08092 823 9579
U.27
 
Frau Neumeier Sachbearbeiterin
08092 823 801
08092 823 9801
U.37
 
Frau Probul Sachbearbeiterin
08092 823 483
08092 823 9483
U.27
 
Frau Wastlhuber Sachbearbeiterin
08092 823 480
08092 823 9480
U.37
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg Kartenansicht