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Störfallverordnung

Die Störfallverordnung, welche auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen wurde, ist für Anlagen bzw. Betriebsbereiche anwendbar, in denen gefährliche Stoffe in großen Mengen vorhanden sein können. Hierzu müssen für bestimmte Stoffgruppen bestimmte Mengenschwellen überschritten werden. Werden diese Schwellen überschritten, muss der Anlagenbetreiber in der Regel ein Sicherheitskonzept erstellen und dem Landratsamt Ebersberg vorlegen. Dieses wird unter Einbeziehung der Sicherheits-, Umwelt- und Gewerbeaufsichtsbehörden überprüft und erforderlichenfalls mit zusätzlichen Auflagen versehen. In manchen gesetzlich vorgegebenen Fällen muss der Anlagenbetreiber auch einen Sicherheitsbericht erstellen, diesen regelmäßig aktualisieren und die Öffentlichkeit mindestens alle 5 Jahre über Sicherheitsrisiken und -maßnahmen informieren. Bei allen der Störfallverordnung unterliegenden Anlagen werden regelmäßig behördliche Inspektionen durchgeführt. Derzeit (Stand: 01.02.2023) unterliegen im Landkreis Ebersberg 3 Betriebsbereiche dem Anwendungsbereich der Störfallverordnung.

Herr Knoll Sachbearbeiter
08092 823 186
08092 823 9186
U 19
 
Herr Neudecker Sachbearbeiter
08092 823 183
08092 823 9183
U.25
 
Frau Will Sachbearbeiterin
08092 823 370
08092 823 9370
U.25
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg Kartenansicht