Die Störfallverordnung, welche auf Basis des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen wurde, ist für Anlagen bzw. Betriebsbereiche anwendbar, in denen gefährliche Stoffe in großen Mengen vorhanden sein können. Hierzu müssen für bestimmte Stoffgruppen bestimmte Mengenschwellen überschritten werden. Werden diese Schwellen überschritten, muss der Anlagenbetreiber in der Regel ein Sicherheitskonzept erstellen und dem Landratsamt Ebersberg vorlegen. Dieses wird unter Einbeziehung der Sicherheits-, Umwelt- und Gewerbeaufsichtsbehörden überprüft und erforderlichenfalls mit zusätzlichen Auflagen versehen. In manchen gesetzlich vorgegebenen Fällen muss der Anlagenbetreiber auch einen Sicherheitsbericht erstellen, diesen regelmäßig aktualisieren und die Öffentlichkeit mindestens alle 5 Jahre über Sicherheitsrisiken und -maßnahmen informieren. Bei allen der Störfallverordnung unterliegenden Anlagen werden regelmäßig behördliche Inspektionen durchgeführt. Derzeit (Stand: 01.02.2023) unterliegen im Landkreis Ebersberg 3 Betriebsbereiche dem Anwendungsbereich der Störfallverordnung.
Eichthalstraße 5
85560
Ebersberg
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