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Straßenverkehr

Der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie von Ökosystemen und der Vegetation durch Luftschadstoffe ist in der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39.BImSchV geregelt. Das Bayer. Landesamt für Umwelt ermittelt (mit Unterstützung durch externe Stellen) die Schadstoffbelastung und beurteilt die Gebiete und Ballungsräume, in denen die festgesetzten Immissionswerte (unter Einbeziehung der zugehörigen Toleranzmargen) und Alarmschwellen nach der 39. BImSchV erreicht oder überschritten werden. Ausschließlich für diese Gebiete und Ballungsräume werden Luftreinhaltepläne und, falls erforderlich, auch Aktionspläne entwickelt, die geeignet sind, die in der 39. BImSchV bestimmten Schadstoffe (Stickstoffdioxid (NO2), Stickstoffoxide (NOx), Schwebstaub und Partikel (PM 10, PM 2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid) dauerhaft auf das festgesetzte Maß zu senken.
Für Bayern wurden bislang 17 Luftreinhaltepläne veröffentlicht, die bei Bedarf entsprechend neuen Erkenntnissen und Möglichkeiten fortgeschrieben werden. Städte im Landkreis Ebersberg sind nicht dabei.
Die Luftreinhaltepläne stellen keine planungsrechtlichen Instrumente im eigentlichen Sinne (wie etwa Bebauungspläne) dar, sondern sind verwaltungsinterne Projekte, die nur die beteiligten Verwaltungsbereiche binden. Außenwirkung wird nur durch behördliche Einzelmaßnahmen erzielt.
In Gebieten, für die keine Luftreinhaltepläne erstellt wurden, kann davon ausgegangen werden, dass die Immissionswerte nach der 39. BImSchV eingehalten werden bzw. Änderungsmaßnahmen im Gange sind.

Im Jahre 2001 wurde der TÜV Süddeutschland vom Bayer. Landesamt für Umwelt beauftragt, Erhebungen zur Luftsituation im Landkreis Ebersberg durchzuführen. Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen im Jahr 2001 und die Jahres-Kenngrößen nach der 39.BImSchV sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.

Alle Werte in µg/m³

Benzol
Mittelwert pro Jahr

PM10
Mittelwert pro Jahr

NO2
Mittelwert pro Jahr

 PM2,5
Mittelwert pro Jahr
Konzentrations- bzw. Vergleichswert

5

40

40

 25
Ebersberg, B 304

3

28,2

     43 1) 3)

 
Ebersberg, St 2080

3

 28 1)

   42 1)

 

Grafing, St 2089 4)
 --- 24 38  

Grafing, Grießstraße 4)
--- 21 30  
Hohenlinden, B 12

2

23,4

   42 2)

 
Kirchseeon, B 304

2

19 5)

34 5)

 13 5)
Markt Schwaben, St 2080

2

19,8

32

 
Markt Schwaben, St 2332

1

18,0

29

 
Pliening, St 2080

1

18,2

32

 
Poing, EBE 1

1

13,8

23

 
Zorneding, B 304

1

13,6

23

 

1) die angegebenen Werte wurden im Jahr 2007 mit den bis dahin bekannten Verkehrszahlen neu berechnet.
2) In Hohenlinden besteht zwischenzeitlich eine kommunale Entlastungsstraße.
3) Die Südumgehung von Ebersberg (Durchgang B 304) ist mittlerweile fertiggestellt.
4) Anfang 2015 wurde vom Bayer. Landesamt für Umwelt eine rechnerische Abschätzung der Schadstoffbelastung für das Bezugsjahr 2015 durchgeführt.
5) Anfang 2018 wurde vom Bayer. Landesamt für Umwelt eine rechnerische Abschätzung der Schadstoffbelastung für das Bezugsjahr 2018 durchgeführt.

Herr Fischbacher Sachbearbeiter
08092 823 579
08092 823 9579
U.27
 
Frau Neumeier Sachbearbeiterin
08092 823 801
08092 823 9801
U.37
 
Frau Probul Sachbearbeiterin
08092 823 483
08092 823 9483
U.27
 
Frau Wastlhuber Sachbearbeiterin
08092 823 480
08092 823 9480
U.37
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg Kartenansicht