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Wasserkraftnutzung

Wasserkraft ist eine bedeutende regenerative Energiequelle, kann aber erheblich nachteilige Auswirkungen auf die ökologischen Funktionen eines Fließgewässers haben. So steht die Wasserkraftnutzung stets im Spannungsfeld von Umweltschutz (der das Ziel verfolgt, Schadstoffbelastungen aus der herkömmlichen Energieerzeugung zu vermindern) einerseits und Naturschutz andererseits. Daneben spielen natürlich auch die wirtschaftlichen Interessen des Betreibers eine gewichtige Rolle.
Wasserkraftwerke verändern die Gewässerstruktur, insbesondere hindern sie die Durchgängigkeit eines Gewässers und verändern die Gewässerdynamik. Um einen Ausgleich zwischen den Belangen zu ermöglichen, unterliegen neue Wasserkraftnutzungen in der Regel einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für bestehende Anlagen gilt der sog. Restwasserleitfaden (künftig: Mindestwasserleitfaden), der für Ausleitungsbauwerke eine Prüfung dahin gehend vorsieht, wie viel Restwasser im Fließgewässer verbleiben muss, um dessen ökologischen Zustand zu erhalten bzw. zu verbessern.
Für Wehrkraftwerke ist zu prüfen, inwieweit Umleitungsgerinne, Fischpässe oder vergleichbare Einrichtungen eine Verbesserung der ökologischen Verhältnisse am Gewässer bringen können.

Fragen zu Genehmigungspflichten, Altrechten und sonstigen die Wasserkraft betreffenden Rechten und Pflichten beantwortet Ihnen gerne das Landratsamt.

Frau Baumann Sachbearbeiterin
08092 823 184
08092 823 9184
U.13
 
Herr Kroiss Sachbearbeiter
08092 823 486
08092 823 9486
U.13
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

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