Geschützte Bäume zu entfernen, zerstören, schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern: Das kann in einer Baumschutzverordnung festgelegt werden. Gemeinden, die bisher eine Baumschutzverordnung erlassen haben sind Egmating und Poing.
Das Bundesnaturschutzgesetz bietet die Möglichkeit, in bestimmten Gebieten den gesamten Bestand an Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen unter Schutz zu stellen.
Naturschutz und Landschaftspflege
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Ebersberg
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