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Brunnen und Quellen

Die Grundwasserentnahme aus Brunnen und Quellen bedarf im Regelfall der wasserrechtlichen Genehmigung durch das Landratsamt. Die im Verfahren vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der „Verordnung über Pläne und Beilagen im wasserrechtlichen Verfahren“. Es empfiehlt sich, den genauen Umfang der erforderlichen Antragsunterlagen mit dem Landratsamt und dem Wasserwirtschaftsamt abzuklären.

Frau Baumann Sachbearbeiterin
08092 823 184
08092 823 9184
U.13
 
Herr Kroiss Sachbearbeiter
08092 823 486
08092 823 9486
U.13
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg Kartenansicht