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Ehrenpreis des Landrats

Der Landkreis Ebersberg verfügt über ein vielfältiges und intensives Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger. Dieses gilt künftig zu erhalten und weiter zu entwickeln. Dazu gehört die Würdigung und Auszeichnung ehrenamtlich tätiger Bürgerinnen und Bürger.

Der Landrat kann zur Ehrung von Persönlichkeiten, die sich auf humanitären, kommunalpolitischem, wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem und sportlichem Gebiet herausragende Verdienste um das Allgemeinwohl, besondere Einzelleistungen oder das Ansehen des Landkreises Ebersberg erworben haben, den Ehrenpreis des Landrats verleihen.

Frau Gütermann Sachbearbeiterin
08092 823 675
08092 823 9675
U. 92
 
Landratsamt Ebersberg
Amtsleitung

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg 08092 823 147 08092 823 444 E-Mail versenden

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