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Ersatz für vollgeschriebenen oder unbrauchbar gewordenen Fahrzeugbrief

Ist ein Fahrzeugbrief z.B. wegen mehrerer technischer Änderungen vollgeschrieben oder unbrauchbar geworden (z. B. zerrissen) kann die Zulassungsbehörde als Ersatz einen sog. Folgebrief ausstellen.
- bisherige Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger HU
- 25,30 Euro
Landratsamt Ebersberg
Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle, Bürgerbüro

Kolpingstraße 1
85560 Ebersberg 08092 823-341 08092 823-359 E-Mail versenden Kartenansicht

Öffnungszeiten

Montag 7.30 - 12 Uhr
Dienstag 7.30 - 15 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12 Uhr
Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr