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Kiesabbau mit Grundwasseraufschluss

Jeder Kiesabbau mit Grundwasseraufschluss oder im Grundwasserschwankungsbereich bedarf – unabhängig von der Größe der Abbaufläche – der Erlaubnis durch die untere Wasserrechtsbehörde beim Landratsamt. Bei größeren Vorhaben kann sich auch die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben.

Freigelegtes Grundwasser darf in der Regel nicht wieder verfüllt werden, sondern ist landschaftsgerecht zu rekultivieren.
Abbau und Rekultivierung müssen nach den Vorgaben des Eckpunktepapiers für die Verfüllung von Gruben und Brüchen erfolgen.

Frau Baumann Sachbearbeiterin
08092 823 184
08092 823 9184
U.13
 
Herr Kroiss Sachbearbeiter
08092 823 486
08092 823 9486
U.13
 
Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg Kartenansicht