Als Naturdenkmäler können Einzelschöpfungen der Natur rechtsverbindlich geschützt werden, deren Erhaltung wegen ihrer hervorragenden Schönheit, Seltenheit oder Eigenart oder ihrer ökologischen, wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt (vgl. § 28 BNatSchGAbs. 1).
Im Landkreis sind derzeit ca. 100 Einzelschöpfungen der Natur als Naturdenkmal unter Schutz gestellt. Bei der Mehrzahl der Naturdenkmäler handelt es sich um alte oder seltene Großbäume oder Baumalleen.
14 Naturdenkmäler mit einer Gesamtgröße von 11,69 ha sind flächenhafte Naturdenkmäler. Hierbei handelt es sich um größere Landschaftsstücke, welche aus ökologischer oder volks- und heimatkundlicher Sicht von Bedeutung sind.
Naturschutz und Landschaftspflege
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