Landwirtschaft

Der Geruch aus Tierhaltungsbetrieben ist im Wesentlichen abhängig von der Großviehzahl sowie von der Aufstallungs- und Bauform des landwirtschaftlichen Betriebes. Bei der Beurteilung eines Wohnhauses in der Nähe eines Stalles oder eines Stallbaus kommt es zudem auf die Gebietsart, in welcher sich das Bauvorhaben befindet, an. In einem Dorfgebiet liegt die Zumutbarkeitsgrenze auf Grund der Herkömmlichkeit der landwirtschaftlichen Gerüche höher als z.B. in einem angrenzenden reinen Wohngebiet.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Herr Fischbacher
08092 823 579 08092 823 9579 U.37
Herr Masszi
08092 823 801 08092 823 9801 U.27
Frau Probul
08092 823 483 08092 823 9483 U.27
Frau Wastlhuber
08092 823 480 08092 823 9480 U.37

Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

AdresseWasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg