Änderung von Auflagen, Namen oder Sonstiges
Hat sich Ihr Namen, zum Beispiel durch Heirat oder Adoption, geändert oder wollen Sie eine Auflage zum Tragen einer Sehhilfe streichen lassen?
Wünschen Sie auf Ihrem Führerschein ein neues Foto oder wurde Ihnen vor zwei Jahren die Klasse A beschränkt erteilt und sie möchten das Datum der Klasse A unbeschränkt in den Führerschein eintragen lassen?
Dann sind Sie hier richtig!
Persönliche Vorsprache:
Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da im Zuge der Ersatzausstellung ein neuer Kartenführerschein ausgestellt werden muss, der Ihre Unterschrift beinhaltet. Diese muss bereits bei Antragstellung geleistet werden.
Aufgaben und Dienstleistungen
- Antragsformular
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Anschrift/ Wohnort
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
zusätzlich bei Namensänderung:
- falls noch kein geänderter Personalausweis oder Pass vorliegt, benötigen wir bei der Beantragung zu dem alten Ausweisdokument noch die Heiratsurkunde oder die Bescheinigung der Namensänderung. Bei Abholung ist in jedem Fall der neue geänderte Personalausweis erforderlich
zusätzlich bei der Änderung von Auflagen:
- z.B. Sehtestbescheinigung, augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- bei Streichung der Sehhilfe nach einer OP ist immer ein augenärztliches Zeugnis nach Anlage 6 FeV erforderlich
- Gebühr: 25,30 Euro
- 5,-- Euro Direktversand
Dauer:
- 2 - 4 Wochen, falls alle erforderlichen Unterlagen vorliegen
Landratsamt Ebersberg
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr