Wiederzulassung zulassungsfreier Fahrzeuge auf den bisherigen Halter

Betrifft die Wiederinbetriebnahme von vorübergehend stillgelegten endgültig abgemeldeten oder außer Betrieb gesetzten zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen auf den gleichen Fahrzeughalter.

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit Vermerk über Außerbetriebsetzung
  • Kennzeichenschild(er), falls diese bei Außerbetriebsetzung als Verbleibskennzeichen reserviert worden sind
  • Nachweis über gültige HU 
  • elektronische Versicherungsbestätigung -eVB- (7-stellige Codenummer). Ein Versicherungsnachweis ist nicht erforderlich bei Sportanhängern und Arbeitsmaschinenanhängern, sofern diese ausschließlich für diese Zwecke genutzt werden.
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (Bei Privatpersonen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Hauptwohnsitz, Wiederinbetriebnahmen auf den Nebenwohnsitz dürfen nicht mehr erfolgen) 
  • bei Minderjährigen: schriftliches Einverständnis beider Elternteile und deren Ausweise
  • ggfs. schriftliche Vollmacht für Beauftragten
  • 11,70 Euro

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