Heizölverbraucheranlagen

Heizölverbraucher- sowie Heizöllageranlagen sind oft in Einfamilienhäusern, Wohnanlagen aber auch in Firmen zu finden. Sie dienen zur Energiegewinnung und werden sowohl zu Heizzwecken wie auch zur Warmwasserbereitung eingesetzt.

Das in der Anlage befindliche Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff und ist in die mittlere von drei Wassergefährdungsklassen (WGK), die WGK 2, eingestuft.

Anlagen zum Abfüllen sowie Anlagen zum Lagern von Heizöl (Heizöltanks) unterliegen dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS).

Die nachfolgenden Angaben in der Tabelle gelten für die oberirdische Lagerung von Heizöl. Bei unterirdischen Anlagen und Anlagenteilen besteht generell Anzeige- und Prüfpflicht.

Betreiberpflichten

Pflichten des Betreibers
in Abhängigkeit von der Lagermenge

bis 1.000 l
(GS A)

> 1.000 l bis
10.000 l (GS B)

> 10.000 l
(GS C, D)

Anzeigepflicht
Der Betreiber hat den geplanten Betrieb, wesentliche Änderungen und die Stilllegung der Lageranlage der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

nein, nur im WSG

ja

ja

Prüfpflicht
Der Betreiber hat die Lageranlage von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen.

nein

nein, nur im
- WSG
- ÜG (nur einmalig)

ja

Fachbetriebspflicht
Der Betreiber hat die Errichtung, Instandhaltung, Instandsetzung und Reinigung der Lageranlage von einem nach WHG anerkannten Fachbetrieb durchführen zu lassen.

nein

ja

ja

Abkürzungen: WHG: Wasserhaushaltsgesetz, WSG: Wasserschutzgebiet, ÜG: Überschwemmungsgebiet, KVB: Kreisverwaltungsbehörde, GS: Gefährdungsstufe

Spezialfall Heizöllagerung im Überschwemmungsgebiet:
​Heizöl ist ein häufig verwendeter Energieträger; es ist aber auch ein wassergefährdender Stoff der Wassergefährdungsklasse 2. Heizöllagerungen innerhalb eines Überschwemmungsgebietes müssen daher hohen Sicherheitsansprüchen genügen, um ein Austreten unter allen Umständen zu verhindern. Für den Hochwasserfall müssen dazu besondere Maßnahmen ergriffen werden. Wir möchten Sie daher auch auf folgende Internetseite verweisen.

Information des Landratsamtes an die Betreiber von Heizölverbrauchertankanlagen im Gemeindegebiet Vaterstetten

Mit dem Paket zum Dritten Modernisierungsgesetz Bayern ist am 01.03.2025 eine Änderung der Verordnung über Aufgaben der Großen Kreisstädte (GrKrV) in Kraft getreten, über die wir Sie informieren möchten.

Die Gemeinde Vaterstetten ist seit dem 01.03.2025 nicht mehr für die Überwachung von Heizölverbrauchertankanlagen zuständig. Diese Aufgabe hat zum 01.03.25 das Landratsamt Ebersberg übernommen.

Die Anlagenbetreiber in der Gemeinde Vaterstetten können sich nun bei Prüffragen rund um Ihre Heizölverbrauchertankanlage direkt an die Untere Wasserrechtsbehörde (Tel. Nr. 08092/823-185) wenden.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Frau Eitermoser
08092 823 185 08092 823 9185 4.17
Frau Jaist
08092 823 484 08092 823 9484 4.14

Wasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz

AdresseWasserrecht, Staatliches Abfallrecht, Immissionsschutz
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg