Begleitetes Fahren ab dem 17. Lebensjahr (BF 17)
Um die Sicherheit junger Fahrer und Beifahrer zu erhöhen, wurde das "Begleitete Fahren mit 17" eingeführt. Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer Begleitperson im Inland fahren. Eine Ausnahme gilt für Österreich. Österreich erkennt die deutsche Prüfbescheinigung zum "Begleitetem Fahren ab 17" an.
Die Antragsstellung ist mit 16 ½ Jahren möglich. Es ist möglich die Klassen B und BE in Verbindung mit dem begleitenden Fahren ab 17 zu erwerben. Die zugelassenen Begleitpersonen werden auf der Prüfbescheinigung eingetragen, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres anstatt des Kartenführerscheins ausgehändigt wird.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres, Ihrem 18. Geburtstag, dürfen Sie bereits mit der Prüfbescheinigung ohne Begleiter Fahrzeuge der Klasse B bzw. B und BE im Inland führen.
Ab diesem Zeitpunkt können Sie auch Ihre Prüfbescheinigung in den Kartenführerschein umtauschen. Erst der Kartenführerschein berechtigt auch zum Führen eines Fahrzeugs außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Der EU-Kartenführerschein muss im Regelfall nicht extra beantragt werden, sondern wird von uns nach bestehen der Klasse B bzw. BE mit begleitetem Fahren in Auftrag gegeben. Sofern der
Falls Sie die praktische Prüfung für die Klasse B bzw. BE erst kurz vor bzw. nach dem 18. Geburtstag bestehen sollten, erkundigen Sie sich bitte bei uns telefonisch oder per E-Mail, da sonst die Möglichkeit besteht, dass kein Kartenführerschein für Sie vorliegt.
Aufgaben und Dienstleistungen
- Antrag über Ihre Hauptwohnsitzgemeinde oder
mit beidseitiger Kopie des Ausweises/Reisepasses - Zusatzantrag zum "Begleitenden Fahren mit 17"
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Unterschriftenaufkleber (zu unterschreiben bei der Fahrschule, Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde, oder bei uns)
- Kopien von Vorder- und Rückseite des Personalausweises/Reisepasses
(bei den Begleitpersonen u n d Erziehungsberechtigten erforderlich) - Kopien von Vorder- und Rückseite des Führerscheins
(bei den Begleitpersonen erforderlich) - Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erste-Hilfe (mit mindestens neun Unterrichtseinheiten)
- Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- 38,80 Euro bzw. 39,60 Euro mit Probezeit
- zuzüglich der Kosten für die Begleiterüberprüfung pro Begleiter: 8,30 Euro
- Kosten für die Ausstellung einer Prüfbescheinigung: 7,70 Euro
- Direktversand Kartenführerschein: 5,-- Euro
Landratsamt Ebersberg
Montag 7.30 - 12 Uhr Dienstag 7.30 - 15 Uhr Mittwoch 7.30 - 12 Uhr Donnerstag 7.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr Freitag 7.30 - 12 Uhr